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Bally unterlief Bestimmungen, der Zünfte, die ihm den Markteintritt verwehren sollten.
Anmerkung:
Die Zünfte (in Aarau und Basel) hatten protektionistische Regeln geschaffen, die ihnen das Geschäft mit den Schuhen sichern sollten. Mit Strohmännern resp. -frauen vermochte Bally proforma geltende Bestimmungen zu genügen, aber gleichwohl in die Märkte einzudringen.
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