SEITE: 36 Moritz T. Keine Kommentare
Stelle:

Bally unterlief Bestimmungen, der Zünfte, die ihm den Markteintritt verwehren sollten.

Anmerkung:

Die Zünfte (in Aarau und Basel) hatten protektionistische Regeln geschaffen, die ihnen das Geschäft mit den Schuhen sichern sollten. Mit Strohmännern resp. -frauen vermochte Bally proforma geltende Bestimmungen zu genügen, aber gleichwohl in die Märkte einzudringen.

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