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Stelle:
„Alle intelligenten Wesen regulieren ihre Wahrnehmungen und Handlungen von einer exekutiven Ebene aus selbst (…)“
Anmerkung:
Das scheint so absolut gesetzt fragwürdig; vielleicht aber im Kontext vernachlässigbar.
Ich hatte immer und habe immer noch ein Problem damit, was genau eigentlich „von einer eexekutiven Ebene“ aus meint. Von einer Vollzugsebene aus? Wird damit das aktive, autonome Handeln des betreffenden Subjekts betont? Welche anderen als exekutiven Ebenen gibt es eigentlich noch? Etwa eine rein kognitive Ebene, in der sich Dinge nur vorgestellt und nur gedacht, aber nicht „gemacht“ werden?
Auf Seite 39 definiert T. „exekutive Regulation“. Menschen nehmen bei Gedanken und Handlungen normative Massstäbe der Gruppe als Grundlage, „normative Selbstkontrolle“. Das scheint an sich unproblematisch, vor allem wenn dann eben auch eine Abweichung von den Normen möglich ist (diesen Aspekt vernachlässigt T. meiner Auffassung nach). Nur wenn damit auf die Totalität aller Handlungen und vor allem aller Wahrnehmungen gezielt wird, dann scheint das fragwürdig. Tag- und erst gar Nachtträume unterliegen kaum dieser Regulation, und sind wohl dennoch „Wahrnehmungen“.
Danke für den Hinweis mit der Definition von „exekutiver Regulation“!
Impliziert das eigentlich, dass die exekutive Regulation bewusst erfolgt, der Mensch sich also Rechenschaft darüber ablegt, wie er sich exekutiv reguliert? SelbstKONTROLLE scheint darauf hinzudeuten.
Zur Totalität: Ja, wenn man die pauschale Formulierung zum Nennwert nimmt, geht das sicher zu weit. Vielleicht ist es eher so zu verstehen, dass inteligente Wesen ihre Wahrnehmungen usw. regulieren KÖNNEN (es aber sicher nicht immer tun).