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Stelle:

„Die Bedingung des Bestehens alternativer Möglichkeiten bildet das tertium comparationis zwischen subjektiver und objektiver Betrachtung. Wenn es wahr sein soll, dass wir so oder anders wollen, entscheiden oder handeln können, dann muss etwas so oder anders geschehen können, da hilft keine Perspektivenunterscheidung.“

Anmerkung:

Das gilt aber nur, wenn man einfordert, dass objektiv etwas so oder anders geschehen können muss. Subjektiv kommt es mir ja gerade so vor, dass ich so oder anders entscheiden kann, und es kommt mir darüber hinaus so vor, dass daraufhin auch etwas so oder anders geschieht. Ich erfahre also subjektiv Entscheidungsfreiheit und erfahre subjektiv, dass sich diese auch manifestiert. Es kann sein, dass es objektiv nicht so ist, aber das erfahre ich in meiner Ersten-Person-Perspektive nicht. Es mag also sein, dass meine subjektive Sicht aus einer objektiven Perspektive unangemessen ist, weil sie einer Illusion unterliegt, aber das Subjekt ist sich dieser Illusion nicht bewusst. Vor diesem Hintergrund greift mir GKs Argument hier zu kurz, jedenfalls denkt er an dieser Stelle die Subjekt-Objekt-Differenz noch nicht konsequent durch. Das kommt aber vielleicht später noch, wenn es um den Illusions-Aspekt gehen soll, der ja vor allem von neurowissenschaftlicher Seite kommt.

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