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Stelle:
„Falls eine Handlung aus meinem Charakter oder meinen Gewohnheiten resultiert, bin ich insofern ihr erster Urheber, als mein Charakter und meine Gewohnheiten auf frühere Entscheidungen zurückgehen.“
Anmerkung:
Wichtiger aristotelischer Gedanke, dass eine Entscheidung in einer bestimmten Sache durch frühere Entscheidungen mitgeprägt wird, im Gegensatz zum kantischen Gedanken, dass ich „im Augenblick des Geschehens“ entscheide.
Läuft das auf die Frage zu, ob sich die Willensfreiheit (im libertarischen Sinn) wenigstens als dialektische retten lässt? Aber GK sieht keine Notwendigkeit, den aristotelischen Aspekt allzu sehr zu forcieren, in seiner Synthese p. 202/203 stehen eher kantische Aspekte im Vordergrund.
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