SEITE: 219 - 231 Moritz T. Keine Kommentare Kommentar hinzufügen
Stelle:

Kapitel 6.3. „Kommt der Wille zu spät?“

Anmerkung:

Eine, wie mir scheint, ausgewogene und detaillierte Abhandlung zu den Libet-Experimenten und ihrer Bedeutung für die Willensfreiheit. GK profitiert hier von der früheren Distanzierung zur Akteurskausalität: nur wer unterstellt, dass Willensfreiheit abhängt von einem initialen, bewussten Entscheid eines Akteurs in einer Ereigniskette, muss überrascht/enttäuscht sein von Libets Befund, dass das Bereitschaftspotential (BP) für eine Aktion im Gehirn nachweisbar ist, bevor die Aktionsoption dem Akteur zu Bewusstsein kommt.

GK verweist auch auf die Rahmenbedingungen der Libet-Experimente, in denen es gerade nicht um einen freien Willensentscheid ging.

Dennoch bleiben auch hier einige Fragen hängen.

Warum soll ein BP nicht bereits vorhanden sein, wenn sich das Bewusstsein mit einer möglichen Entscheidfindung befasst? Entscheidend aus GKs Sicht ist das „Prüf- und Suspensionsvermögen“, mit dem dann eine Handlung zustande kommt. Er schreibt dann aber auch: „Rechtfertigen lassen muss sich dabei nur das Überlegungsergebnis, nicht der zu ihm führende psychische Prozess.“ (p. 230/1). Damit wird wieder einer materiellen Auseinandersetzung ausgewichen: wie und wann manifestiert sich genau die Willensfreiheit?

Nicht diskutiert wird hier auch die Frage, inwieweit die Prüf- und Suspensionsphase nicht auch vorbewusst gesteuert wird, und ob der freie Wille nicht in jeder Phase des Bewusstseinsbildungs- / Entscheidungsprozesses „zu spät kommt“.

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