September 13, 2024 5:43 p.m.
Abschnitt 5.5: rafrechtliche Zurechnung und Schuldfähigkeit, u.a. S. 187: Die Nichtanwendung des Kantschen Galgentests „verschenkt freiheitstheoretisch eine wichtige Differenz.“
Abschnitt 5.5: rafrechtliche Zurechnung und Schuldfähigkeit, u.a. S. 187: Die Nichtanwendung des Kantschen Galgentests „verschenkt freiheitstheoretisch eine wichtige Differenz.“
„Der Grund dafür, dass der Zusammenhang zwischen freien Handlungen und Naturgesetzen so häufig falsch dargestellt wird, … ist die universalienrealistische
„… die Welt darf nicht so chaotisch sein, dass sie vernünftige Handlungsplanung ausschließt. Dafür muss es hinreichend regelmäßige Verbindungen zwischen
„Die Alternative ‚determiniert‘ und ‚zufällig‘ zeichnet ein grundfalsches Bild des Handelns.»
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«Falls eine Handlung aus meinem Charakter oder meinen Gewohnheiten resultiert, bin ich insofern ihr erster Urheber, als mein Charakter und
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«Was während der Willensbildung im Maschinenraum der Psyche vor sich geht, mag für die Person oft nur begrenzt transparent sein.